Gestaltung des Arbeitsvertrags
Die Inhalte des Arbeitsvertrags bestimmen den maßgeblichen rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit des Arbeitnehmers. Wesentliche Punkte sind exemplarisch:
- Soll der Vertrag unbefristet oder befristet sein?
- Soll die Tätigkeit vom Arbeitgeber einseitig geändert werden können?
- Wie flexibel soll die Gehaltsgestaltung sein?
- Soll es übergesetzliche Urlaubstage geben?
- Wie flexibel soll die Arbeitszeit sein?
Gerichtliche Inhaltskontrolle
Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen ist aus Sicht des Arbeitgebers zu beachten, dass Formular-/ Standardarbeitsverträge im Streitfall der gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen. Insoweit existiert eine komplexe Rechtsprechung, die eine Vielzahl von Fallstricken in Gestalt von unwirksamen Klauseln bereit hält.
Befristung
Ein „Klassiker“ ist das Unwirksamkeitsrisiko von Befristungsabreden, insbesondere bei der Befristung mit Sachgrund. Hier gilt es, neben dem TzBfG auch die umfangreiche Rechtsprechung zu den einzelnen Befristungsgründen zu berücksichtigen. Aus Arbeitnehmersicht ist bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Unwirksamkeit der Befristung (Entfristungsklage) eine dreiwöchige Klagefrist ab dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages beachten, ansonsten gilt die Befristung als von Anfang an rechtswirksam.