Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Als Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Alternativen zur Verfügung:
- der Abschluss eines schriftlichen Aufhebungsvertrages, bei dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu ausgehandelten Bedingungen den Arbeitsvertrag einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt auflösen oder
- die einseitig vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer erklärte (außerordentliche oder ordentliche) Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne nachfolgende Klage oder
- bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung: der zeitlich nachfolgende Abschluss eines Abwicklungsvertrages, der an die Kündigung anknüpft und deren Folgen regelt oder
- bei einer laufenden Kündigungsschutzklage: der gerichtliche Vergleich mit einer Beendigungsregelung.
Welche der Alternativen empfehlenswert ist, richtet sich nach der konkreten Sach- und Rechtslage in Ihrem Fall. Dabei sind insbesondere folgende Umstände zu berücksichtigen:
- Findet auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung?
- Liegt ein Kündigungsgrund im Sinne der Rechtsprechung vor?
- In welcher Höhe kann eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes „herausverhandelt“ werden?
- Welcher Beendigungszeitpunkt ist der richtige?
- Wie ist das Kündigungsschreiben zu formulieren? Wer muss es unterzeichnen?
- Kann eine Freistellung von der Arbeitspflicht bei Gehaltsfortzahlung durchgesetzt werden? Wenn ja, wie lange?