Elementar: Effektive Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht

Trennungsgespräch. Angebot eines Aufhebungsvertrags. Freistellung. Abmahnung. Kündigung. Fast jeder Arbeitnehmer und Arbeitgeber muss sich mit diesen Themen befassen. Tritt der Fall ein, kommt es auf die richtige Vorgehensweise und Reaktion an. Diese setzen Erfahrung, Menschenkenntnis und umfassendes Spezialwissen im Arbeitsrecht voraus. 25 Jahre anwaltliche Tätigkeit als Arbeitsrechtler, hervorragende fachliche Kompetenz und Vernetzung in der Arbeitsrechts-Community sichern den Weg zum Erfolg für Ihre Zielsetzung als Arbeitnehmer, Betriebsrat oder Arbeitgeber. 

kramer berät und vertritt

Angestellte und leitende Mitarbeiter

Betriebsräte

Unternehmen und Unternehmer sowie Geschäftsführer

Dr. Stefan Kramer Rolltreppe U-Bahn
Dr. Stefan Kramer Rolltreppe U-Bahn

Spezialist im Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist ein komplexes, zersplittertes Rechtsgebiet. Es basiert neben vielen Spezialgesetzen weitgehend auf von Arbeitsrichtern gesprochenem Recht. Arbeitsrecht entwickelt sich ständig weiter. Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber müssen eine Vielzahl von Fallstricken beachten. Nur der erfahrene Arbeitsrechtler vermag bestmögliche Lösungen der Probleme aufzuzeigen. kramer ist Spezialist im Arbeitsrecht und gewährleistet eine ergebnisorientierte, engagierte Interessenvertretung.

Arme von Dr. Stefan Kramer
Arme von Dr. Stefan Kramer

Kernpunkte

Aufhebung und Kündigung

  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindung
  • Freistellung
  • Kündigung

Trennungscoaching

  • Optimierung des Verhaltens vor, bei und nach der Kündigung
  • Taktik – richtiges Agieren vor, im und nach dem Trennungsgespräch

Rund um die Beendigung

  • Abmahnung (Inhalt und Reaktion)
  • Zeugnis (Zeugnissprache, notwendiger Inhalt, Berichtigung)

Kündigungsschutzklage

  • Verteidigung der Rechte
  • langfristiger Streit oder baldiger Vergleich mit Abfindung
  • Prozessstrategie
  • Einschätzung der Chancen und Risiken

Vertragsthemen

  • Arbeitsvertrag (notwendiger Inhalt und Gestaltung)
  • Befristung – Wirksamkeitsvoraussetzungen
  • gerichtliche Inhaltskontrolle beim Standardvertrag

Betriebsverfassungsrecht

  • Beurteilung und Geltendmachung von Mitbestimmunsgrechten
  • Betriebsvereinbarungen (Gestaltung und Verhandlung)
  • Interessenausgleich und Sozialplan (Gestaltung und Verhandlung)
  • Durchführung von Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht
  • Begleitung von Einigungsstellenverfahren
Dr. Stefan Kramer Hamburg Elbe
Dr. Stefan Kramer Hamburg Elbe

Person und Kanzlei

Seit 1995 Rechtsanwalt und seit´dem anwaltlich ausschließlich im Arbeitsrecht tätig,

  • von 1995 bis 2002 Sozietät Ritter, Gross & Partner, Hannover,
  • von 2003 bis 2019 Gründungs- und Namens-Partner der Sozietät BRÜGGEHAGEN + KRAMER, Hannover,
  • nach dem nationalen Arbeitsrechts-Ranking im JUVE Handbuch 2019/2020 gehört Dr. Kramer zu den oft empfohlenen Anwälten mit dem Hinweis auf dessen sehr vertiefte Kenntnis des Beschäftigtendatenschutzes und einer hohen Spezialisierung,
  • 2020 Gründung der Kanzlei kramer arbeitsrecht, Hamburg/Hannover,
  • seit 1993 veröffentlicht Dr. Kramer regelmäßig Aufsätze in arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften (DB, NZA, BB, Personal, AuR, AuA, ArbR Aktuell) und ist Herausgeber sowie Mitautor arbeitsrechtlicher Handbücher des Verlags C. H. Beck, München (Kramer, IT-Arbeitsrecht – Digitalisierte Unternehmen: Herausforderungen und Lösungen, 2. Auflage 2019; Weth/Herberger/Wächter/Sorge, Daten- und Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis, 2. Auflage 2019 Mehr zu Veröffentlichungen), neueste Buchveröffentlichung:
    • Herausgeber und Mitautor Kramer, IT-Arbeitsrecht, 3. Auflage, Verlag C. H. Beck, München 2023- Mehr Infos
  • youtube-Videos
  • Aktueller Aufsatz von Dr. Kramer: NZA 2024, 965 zum Thema: „Verwertungsverbot und sanktionsfreie Sphäre als Folgen des Grundrechtsschutzes bei privaten Social-Media-Äußerungen“.
  • kramer arbeitsrecht verfügt über zwei Standorte. Mandanten aus Hamburg und Umgebung (insbes. Stade, Elmshorn, Lübeck) werden von Dr. Kramer vom Hamburger Büro (Colonnaden 5, 20354 Hamburg) aus betreut. Zweiter Standort ist Hannover (bis 31. März 2024: Königstraße 50 A, 30175 Hannover – ab 1. April 2024: Pumpstraße 3 c, 30559 Hannover). Von dort aus bearbeitet Dr. Kramer Mandate aus der Stadt und Region Hannover (insbes. Celle, Braunschweig, Hildesheim, Hameln) Mehr zu Kontakt/Standorte
  • Mandanten sind Einzelpersonen (Arbeitnehmer, einschließlich Führungskräften, leitenden Angestellten und Geschäftsführer) und Betriebsräte sowie mittelständische Unternehmen und Unternehmer. Die Vertretung ist bundesweit möglich. Dr. Kramer ist vertretungsberechtigt vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
  • Seit Oktober 2020 ist Rechtsanwalt Dr. Stefan Kramer Mitglied der Gesellschaft Hamburger Juristen (GHJ). Die Gesellschaft wurde am 10. Oktober 1885 von namhaften Richtern und Anwälten der Hansestadt gegründet. Sie ist damit die älteste, traditionsreichste Vereinigung, die das Rechtsleben der Hansestadt engagiert begleitet. Im Laufe der Jahre gehörten der GHJ maßgebliche Persönlichkeiten des Hamburgischen Rechtslebens an.
Literatur von Dr. Stefan Kramer: IT-Arbeitsrecht